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Das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) trat 1.4.2003 in Kraft. Es ersetzt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS).

Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die „Neuen Medien“ verändert. Diese Medienkultur bieten nicht nur Chancen, sondern auch ein Gefährdungspotenzial, dem sich der Gesetzgeber anpassen muss.

Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, so sind z.B. USK- Altersfreigaben für PC-Spiele Pflicht geworden .Bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 SGB VIII). Deshalb will der Jugendschutz die Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, ihnen den kritischen Umgang mit Angeboten und möglichen Gefährdungen vermitteln. Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess fernzuhalten, soweit dies erforderlich ist.
Dass Jugendschutz regelt den öffentlichen Räumen, z.B. Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche vornehmlich in ihrer Freizeit betreiben und die potentielle Gefährdungen mit sich bringen. Es ermöglicht bußgeldbewehrte Sanktionen gegenüber Gewerbetreibenden und Veranstaltern, die ihre wirtschaftlichen Interessen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen. Für Eltern, Lehrer, Erzieher und andere pädagogisch Verantwortliche setzt es einen normativen Rahmen zur Orientierung und Unterstützung ihres pädagogischen Handelns.


Links zum Jugendschutzgesetz
Die Jugendschutzampel
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Links zu Beiträgen Jugendschutz und Gesetz
Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitschutzverordnung
Jugendschutz und Karneval
UN Kinderrechtskonvention
Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Links zum Jugendschutzgesetz

Die Jugendschutzampelgesetze

Die Jugendschutzampel ist eine Karte, mit der die neuen Jugendschutzbestimmmungen spielerisch erkundet werden können. Die Karte ist mit einer Drehscheibe versehen, durch diese können die Bestimmungen des Jugendschutzes zu verschiedenen Themen wie Kinofilmen, Videos, Gaststätten, Nachtclubs, Schnaps, Bier, Disco, Glücksspiel, Bildschirmspiel und Rauchen erforscht werden. Auf der Rückseite stehen Informationen zur Freigabe von Kino- und Videofilmen sowie zu Bildschirm- und Computerspielen.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

http://hh.juris.de/hh/gesamt/JMedienSchStVtrG_HA.htm

http://www.bundespruefstelle.de/

 

 

Beiträge zum Jugendschutz / Gesetz:

www.ajs.nrw.de 
http://www.ajs-bw.de/
http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen.html

 

Kinder- und Jugendarbeitsschutz

http://www.arbeitsmarktreform.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Publikationen/br-klare-sache,property=pdf
,bereich=arbeitsmarktreform,sprache=de,rwb=true.pdf

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_762.html
http://www.sozialnetz-hessen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaatbwc

Untersuchungs - Berechtigungsscheine (Arbeiten unter 18 Jahren)

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2916&_ffmpar[_id_inhalt]=58138

 

Jugendschutz im Karneval

www.leverkusen.com/presse/db/presse.php3?view=00004143

UN Kinderrechtskonvention

  http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/
eine-welt-fit-f_C3_BCr-kinder,property=pdf.pdf

Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

www.123recht.net/printarticle.asp?a=1493
http://www.help.gv.at/Content.Node/38/Seite.380500.html
http://www.ajs-bw.de/faq.html#a649