Das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze
Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) trat 1.4.2003 in Kraft. Es ersetzt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS).
Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die „Neuen Medien“ verändert. Diese Medienkultur bieten nicht nur Chancen, sondern auch ein Gefährdungspotenzial, dem sich der Gesetzgeber anpassen muss.
Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, so sind z.B. USK- Altersfreigaben für PC-Spiele Pflicht geworden .Bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 SGB VIII). Deshalb will der Jugendschutz die Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, ihnen den kritischen Umgang mit Angeboten und möglichen Gefährdungen vermitteln. Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess fernzuhalten, soweit dies erforderlich ist.
Dass Jugendschutz regelt den öffentlichen Räumen, z.B. Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche vornehmlich in ihrer Freizeit betreiben und die potentielle Gefährdungen mit sich bringen. Es ermöglicht bußgeldbewehrte Sanktionen gegenüber Gewerbetreibenden und Veranstaltern, die ihre wirtschaftlichen Interessen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen. Für Eltern, Lehrer, Erzieher und andere pädagogisch Verantwortliche setzt es einen normativen Rahmen zur Orientierung und Unterstützung ihres pädagogischen Handelns.
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