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PC Spiele | Drucken |
Hier finden Sie Informationen und pädagogische Beurteilungen zu PC- und Konsolenspielen

www.usk.de
Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware
Altersfreigaben, Beurteilung von Spielen usw.

www.schauhin.info

Spielebeurteilung
Zusammenschluss von verschiedenen Institutionen

www.jukobox.de/~jugendamt
Infos zu z.B. neuen PC Spielen
Amt für Kinder; Jugend und Familie; Abteilung Jugendförderung, Fachstelle
Medienpädagogik/Jugendschutz

www.feibel.de
Spiele-Datenbank und Beurteilung von Thomas Feibel

www.bpb.de/snp/referate/schind.htm
Interaktive Datenbank für Computerspiele
Bundeszentrale für Politische Bildung

www.bundespruefstelle.de
Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien


Die Prüfsiegel der USK
Geben Sie ihren Kindern Spiele dem Alter entsprechend!

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.


Freigegeben ab sechs Jahren gemäß § 14 JuSchG
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.


Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.


Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.


Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefährdung") nicht erfüllt sind.